Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz inkl. Aktualisierung der DVT-Fachkunde
Die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) regelt den Betrieb von Röntgeneinrichtungen.
Zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten müssen Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. Bestandteil dieses Nachweises ist die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen im Strahlenschutz.
Die Kenntnisse im Strahlenschutz sind regelmäßig alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme zu aktualisieren.
Kursinhalte:
- Einführung in die dentale, digitale Radiologie
- Gesetzliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Röntgengerätes
- Strahlenschutz und Strahlenexposition
- Abnahmeprüfung, Sachverständigenprüfung und Konstanzprüfung
- Radiologische Indikationen in der Praxis und Fallbeispiele
- Musterbefundung und Dokumentation
- Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
- Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen, schriftliche Prüfung