Vorbereitung auf Prüfungen von Röntgeneinrichtungen durch Bezirksregierungen
Zur Sicherung der Strahlensicherheit in Zahnarztpraxen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Aufsichtsprogramm zur Umsetzung einer EURATOM-Richtlinie gem. §180 Strahlenschutzgesetz und §149 Strahlenschutzverordnung herausgegeben. Dieses Programm zielt darauf ab, die Einhaltung der Strahlenschutzgesetze und -verordnungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen sicherzustellen.
Ein zentraler Aspekt dieses Programms sind die Vor-Ort-Prüfungen, die durch die zuständigen Bezirksregierungen durchgeführt werden.
Die Röntgeneinrichtungen werden in Kategorien eingeteilt, abhängig von ihrem Risikoprofil:
Kategorie III: Geräte zur Dentalen Volumentomografie – Prüfintervall alle sechs Jahre.
Kategorie IV: Andere Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin (Tubusgeräte, OPG, FRS) – Prüfintervall im Ermessen der Behörde, in der Regel alle zehn Jahre.
→ Diese Fortbildung soll Sie auf dieses Aufsichtsprogramm vorbereiten und Ihnen die notwendigen Informationen in verständlicher Weise vermitteln.
Kursinhalte:
- Grundlageninformationen über die DVT-Strahlenschutz-Begehungen
- Organisation des Strahlenschutzes in der Zahnarztpraxis
(Strahlenschutzorganisation/Personal) - Betrieb einer DVT-Röntgeneinrichtung in der Zahnarztpraxis
Am Ende der Fortbildung erhalten Sie eine Checkliste über die vorzulegenden Dokumente und in der Anlage Muster der notwendigen Formulare.
Bitte beachten: Anmeldungen sind bis 21 Tage vor Kurstermin möglich. Stornierungen bis 21 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach werden Ihnen 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Kontaktdaten zur Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung zu.
Die Veranstaltung entspricht den aktuellen Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung von KZBV, BZÄK und GDZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.