Die Dentalbranche profitiert derzeit doppelt:
Mit der Sonderabschreibung (degressive Abschreibung AfA) seit Juli 2025 sind wieder bis zu 30 % jährlich absetzbar, z. B. für digitale Systeme, Röntgengeräte oder Behandlungseinheiten.
Zudem stellen viele nahmhafte Hersteller nun spannende Innovationen vor und bieten attraktive Aktionen zum Jahresende.
Viele Praxen und Dentallabore nutzen den Jahresendspurt, um Investitionen sinnvoll zu platzieren, gerade wenn diese steuerlich attraktiv geltend gemacht werden können.
Durch die steuerlichen Vorteile lässt sich z.B. bei einer geplanten Anschaffung einer neuen Behandlungseinheit die höherwertigere Option umsetzen.
👉🏼 Unser Tipp: Besprechen Sie die AfA-Möglichkeiten frühzeitig mit Ihrem Steuerberater und prüfen Sie, welche Investitionen jetzt sinnvoll sind.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance. Profitieren Sie von finanziellen Vorteilen und bringen Sie Ihre Praxis/Ihr Dentallabor technisch auf den neuesten Stand.
Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre individuellen Optionen einzuschätzen.
Quellen:
Bundesfinanzministerium – Wachstumsbooster
Bundesrat – Gesetz für steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
DIP – Expertensuche
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/323, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU & SPD für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland